Sind 100 Studienplätze zu vergeben, werden 80 davon nach der Durchschnittsnote vergeben (20 aus der Quote „Abiturientenbeste“ nach den Hochschulregelungen NRW, 60 nach der Quote Auswahlverfahren der Hochschulen“, an der RUB ebenfalls die Durchschnittnote).
Zuerst werden die Plätze an Bewerber mit dem Durchschnitt 1,0 vergeben, dann 1,1 und so weiter, bis alle Plätze in dieser Quote vergeben sind. Überschreiten allerdings die Bewerber mit dem Durchschnitt 2,2 die Quote, wird die Wartezeit als zweites Kriterium herangezogen. So wird eine eindeutige Rangfolge ermittelt.